Notorische Falschparker aufgepasst! Bei besonders hartnäckigem Falschparken kann auch ohne Punkte in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn Sie wegen Falschparken schon das ein oder andere Bußgeld kassiert haben, lohnt es sich besonders aufzupassen. Die Bußgeldstelle kassiert eben nicht nur das Geld, sondern auch manchmal den Führerschein. Im folgenden Fall wurde er sogar per Eilbeschluss entzogen.
Im Zeitraum zwischen Januar 2014 und Januar 2016 wurden vom Fahrzeughalter insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt, davon allein 83 Parkverstöße. Daraufhin wurde der Halter des Fahrzeugs aufgefordert ein Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach. Als er das nicht tat, wurde ihm sofort vollziehbar die Fahrerlaubnis entzogen.
Daraufhin stellte der Fahrzeughalter einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin, dem nicht stattgegeben wurde. Die Begründung der beurteilenden Rechtsexperten lautete, dass Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs von entscheidender Bedeutung sind und der Antragsteller hatte diese bewusst missachtet.
Fremder Fahrer? Fahrzeughalter verantwortlich!
Auch das Argument des Fahrzeughalters, dass die Verstöße von seiner Frau begangen worden waren, bewegten das Gericht nicht die Entscheidung zu überdenken. Begründet wurde das damit, dass wenn seine Frau von ihm gebilligt sein Fahrzeug verwendete und er nichts gegen all Ihre Verkehrsverstöße unternimmt, liege auch hierin ein charakterlicher Mangel vor. Das weise ihn ebenfalls als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer aus. (VG Berlin, Az. 11 K L 432.16)
Fahrerlaubnisentzug – bei Bescheid frühzeitig wehren!
Um sich bestmöglich gegen einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis zu wehren, ist es wichtig rechtzeitig einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Nur mit seiner Hilfe können Sie sich bestmöglich auf einen drohenden Prozess oder die Entziehung der Fahrerlaubnis vorbereiten. Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei jederzeit zur Verfügung. Gerne beantworten wir telefonisch oder per E-Mail erste Fragen und entscheiden mit Ihnen gemeinsam, welche Schritte notwendig sind, um Sie bestmöglich zu verteidigen.