Kostenlose Prüfung Ihres Bußgeldbescheids!

Bußgeldbescheid 1

Die Hälfte aller in Deutschland ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und sollten deshalb angefochten werden. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenfrei von unserer Anwaltskanzlei prüfen und sichern Sie sich kompetente Beratung vom Profi!

So gehen Sie vor:

  1. Kontaktformular ausfüllen
  2. Auf „Jetzt unverbindlich anfordern!“ klicken
  3. Wir antworten innerhalb eines Werktags!
    Oder rufen Sie uns direkt an: 089 – 30 90 47 28
    (Mo.-So. 6-22 Uhr)

Ihr Spezialist für Bußgeldverfahren in München

Bußgeldbescheid bekommen? – Handeln Sie schnell!

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, denn Sie haben nur zwei Wochen Zeit um Einspruch einzulegen! Durch schnelles Handeln können häufig Kosten, Punkte in Flensburg oder in manchen Fällen sogar ein Fahrverbot vermieden werden!

Wir prüfen daher auch innerhalb eines Werktags kostenlos Ihren Bußgeldbescheid und teilen Ihnen direkt Ihre Chancen mit und besprechen das weitere Vorgehen. Kontaktieren Sie uns einfach direkt online per Kontaktformular oder telefonisch über unsere Hotline! Möglicherweise können wir bei der Prüfung Ihres Bußgeldbescheids direkt Fehler aufdecken und die Forderung somit anfechten.

Bußgeldverfahren aufgrund Verkehrsordnungswiedrigkeit
Verkehrsordnungswiedrigkeit

So gehen wir bei Bußgeldverfahren vor!

Nachdem Sie uns mit allen wichtigen Informationen versorgt haben überprüfen wir ob Ihr Bußgeldbescheid Form-, Frist oder inhaltliche Fehler hat die Ihn anfechtbar machen. Wir kontaktieren Sie innerhalb von einem Werktag mit einer ersten vorläufigen Einschätzung.

Sollten wir Fehler feststellen vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin und entscheiden gemeinsam welches Vorgehen für Sie am sinnvollsten wäre.

Häufige Fehler in Bußgeldbescheiden

Wie Eingangs bereits beschrieben ist in Deutschland nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft! Die häufigsten Fehler in „Knöllchen“ sind dabei die folgenden:

  • Bußgeldbescheid ist nach Verjährung ergangen
  • Foto des Fahrers ist nicht eindeutig (hierzu auch unser Blogeintrag)
  • Messaufbau ist fehlerhaft
  • Messgerät war nicht geeicht
  • Bußgeldbescheid erging gegen falsche Person
  • Messbeamter verfügt nicht über notwendige Schulung