Verkehrsstrafrecht

Viele Menschen sind auf ihren Führerschein bzw. ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Oftmals ist es sogar eine Grundlage der wirtschaftlichen Existenz, sei es als Selbstständiger oder als Berufskraftfahrer. Bei Verkehrsstraftaten wie z.B. dem Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss (§ 316 StGB) oder der sogenannten Fahrerflucht/Unfallflucht (§ 142 StGB), droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern in vielen Fällen auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder sogar eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis. Als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München, kennen wir die Kriterien der Staatsanwaltschaft München, des Amtsgerichts München und der umliegenden oberbayerischen Gerichte und können Sie kompetent im Verkehrsstrafrecht vertreten.

WICHTIG:

Gerade in der ersten Vernehmung als Beschuldigter werden wichtige Weichen gestellt. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und kontaktieren Sie uns am besten sofort für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!

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Die Strafen für Delikte im Bereich Verkehrsstrafrecht variieren extrem. Gerade deshalb gilt, nur durch das Einschalten eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts können möglicherweise größere Probleme rechtzeitig verhindert werden. Die Beratung durch einen Spezialisten kann Ihnen eine Menge Unannehmlichkeiten ersparen!

Das Strafrecht hat im Bereich des Verkehrsrechts einige komplexe Regelungen. Dennoch treten auch hier immer wieder gleichartige Fallkonstellationen und Anklagen auf. Die wichtigsten, respektive häufigsten, haben wir hier kurz zu Ihrer Information aufgeführt. Klicken Sie einfach auf einen der nebenstehenden Links um direkt zum jeweiligen Straftatbestand zu springen.


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht
Unfallflucht

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB ist immer dann erfüllt, wenn eine an einem Verkehrsunfall Beteiligte Person vom Unfallort entfernt ohne zuvor dem anderen Unfallbeteiligten seine Personalien mitgeteilt zu haben. Die Strafen hierfür reichen von einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

Trunkenheit im Verkehr

Alkohol am Steuer
Trunkenheit im Straßenverkehr

Wenn der Fahrer nach Einnahme alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist sein Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt er den Tatbestand Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB („Alkohol am Steuer„). Es droht bei entstandenen Schäden eine Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und sogar eine Freiheitsstrafe. Zu Fahrzeugen gehören u. a. auch Fahrräder, Bote, Flugzeuge und sogar Rollstühle.

Fahren unter Drogeneinfluss

Drogen am Steuer
Drogen im Straßenverkehr

Wenn nach dem Konsum vom berauschenden Mitteln die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers eingeschränkt ist handelt es sich um ein Vergehen nach § 316 StGB, denn auch die Fahrt unter Drogeneinfluss zählt zur Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr. Zu diesen berauschenden Mitteln zählen unter anderem Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin, Opium, Morphium und LSD. Bestraft wird je nach schwere der Vergehens und mögliche entstandene Schäden mit Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährdung des Verkehrs
Gefährdung des Verkehrs

Einen Schaden zu verursachen ist nicht zwingend notwendig um sich einer Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig zu machen, es reicht schon eine potentielle Schadensquelle gewesen zu sein. Die genaue Definition von Gefährdung im Verkehrsrecht ist eine Handlung bei der Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Verkehrsstrafrecht - Hilfe vom Fachanwalt 1
Gefährlicher Eingriff n den Verkehr

Der gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Verkehrsstraftat nach § 315b StGB. Der Unterschied zu einer Gefährdung im Straßenverkehr ist, dass es sich in diesem Fall um ein ganz konkretes Gefährdungsdelikt handelt. Die Strafen hierfür reichen im schlimmsten Fall bis hin zur mehrjährigen Haftstrafe.

Fahrlässige Körperverletzung

Körperverletzung bei Verkehrsunfall
Körperverletzung bei Verkehrsunfall

Durch einen Verkehrsunfall mit Personenschaden wird häufig gegen den Unfallverursacher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB eingeleitet. Beim Strafmaß wird sowohl die Schwere der Verletzung als auch das Maß der Fahrlässigkeit berücksichtigt. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zur im schlimmsten Fall 3 jährigen Haftstrafe.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne gültigen Führerschein
Fahren ohne gültigen Führerschein

Die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen eines Fahrzeugs nach § 44 Strafgesetzbuch oder nach § 25 StVG untersagt ist. Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von einem Jahr.