Wichtige Fakten zum Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigung
- Eine Kündigung ist oft unwirksam
- Frist für Kündigungsschutzklage: drei Wochen nach Erhalt d. Kündigung
- Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, genießen Arbeitnehmer hohen Schutz
- Im Prozess trifft Arbeitgeber Beweislast
Fristlose Kündigung
- Nur wirksam bei wichtigem Grund
- Kündigungsschutzklage notwendig
- 3-Wochen-Frist für Klage
- Arbeitgeber darf nicht länger als 14 Tage nach Kenntnis von Grund abwarten
- Beweislast trifft Arbeitgeber
Anspruch auf Abfindung
- Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung
- Häufig hohe Abfindung bei Auflösungsvertrag
- Rechtliche Hürden bei Abfindungsvertrag im Hinblick auf Sperrfrist des Arbeitslosengeldes
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Wichtig für weiteres Berufsleben
- Oft zweideutige Formulierungen für Laien nicht erkennbar
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist in aller Regel die wirtschaftliche Existenzgrundlage für einen Arbeitnehmer. Deshalb sollte bei Rechtsproblemen vor, während und bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Spezialist zu Rate gezogen werden. Die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei haben langjährige Erfahrung mit Klagen gegen eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung, auch genannt außerordentliche Kündigung. Hierbei spielt zunächst die Überprüfung von Kündigungsfristen und vor allem die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz zu Gunsten des Arbeitnehmers greift eine wichtige Rolle. Wenn rechtzeitig eine Klage gegen die Kündigung erhoben besteht häufig eine gute Chance für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine angemessene Abfindung.
Rechtsanwalt Albert Cermak nimmt derzeit an der Qualifizierung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht teil. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen Ihre Kündigung bekommen Sie in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch kostenfrei.
Beim Thema „Arbeitsrecht“ denken viele unweigerlich an Streitigkeiten rund um eine Kündigung. Unter den Begriff fallen jedoch auch Themen wie die gerechte Höhe einer Abfindung, Versetzungen, Überstunden, Urlaub oder befristete Verträge. Für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer ist das jeweilige strategische Vorgehen dabei von besonderer Bedeutung. So lässt sich idealerweise nicht nur Streit vermeiden, sondern auch Geld sparen. Dabei sollten Arbeitgeber immer im Auge behalten, dass die Mitarbeiter in der Regel die Basis für den Unternehmenserfolg bilden.
Arbeitsvertrag als Schutz für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer spielt das Arbeitsrecht grundsätzlich eine gewichtige Rolle im Berufsleben. Denn wer einen oder mehrere Mitarbeiter einstellt, hat grundsätzlich eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Ein Arbeitsvertrag kann dem Unternehmer dabei helfen, die gesetzlich möglichen Gestaltungsspielräume besser auszunutzen. Verzichtet er hingegen darauf, gelten die gesetzlichen Regelungen. Es lassen sich zum Beispiel eigene Kündigungsfristen oder Regelungen zur Urlaubszeit festlegen oder eine Probezeit vereinbaren.
Arbeitsverträge können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Wichtig ist es auch, sich im Wettbewerb so aufzustellen, dass die eigenen Unternehmensinteressen auch im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers gewahrt bleiben. Entsprechende Klauseln gehören in jeden Arbeitsvertrag, zumal eine Kündigung immer eine hohe Anforderung an den Arbeitgeber stellt.
Ein guter Arbeitsvertrag sichert nicht nur ab; er motiviert!
Durch besondere Vergütungsmodelle lassen sich Mitarbeiter beispielsweise besonders motivieren; ein klar definierter Arbeitsvertrag schützt vor späteren Auseinandersetzungen.
Geht es hingegen um arbeitsvertragliche Verstöße von Mitarbeitern, muss sorgsam abgewogen werden zwischen Abmahnung und Wahrung des Betriebsfriedens. Auch Mediation, also eine Art Vermittlung, zwischen konkurrierenden oder rivalisierenden Abteilungen im Unternehmen kann zum Arbeitsrecht gehören und die Produktivität in der Firma fördern und das Betriebsklima verbessern.
Die Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern ist ein wichtiger Faktor im Arbeitsrecht. Wer beispielsweise Scheinselbstständige als Subunternehmer beschäftigt, muss mit hohen Nachzahlungen zur Sozialversicherung rechnen und das kann unter Umständen die Existenz einer Firma bedrohen.
Juristische Beratung hilft, Stolpersteine zu meistern
Es gibt eine Reihe von Stolpersteinen: So kann etwa schon eine falsche Zustellung des Kündigungsschreibens deren Unwirksamkeit bewirken. Verfahrensfehler können vermieden werden, wenn eine Kündigung geplant und dann entsprechend sorgsam umgesetzt wird. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob der Betriebsrat angehört werden muss oder nicht.
Bei betriebsbedingten Kündigungen spielt die Sozialauswahl eine wichtige Rolle. Ohne juristische Beratung tun sich Arbeitgeber oft schwer, alle Formalitäten pflichtgemäß umzusetzen. Besonders diffizil sind personenbezogene Kündigungen, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter permanent eine schlechte Arbeitsleistung zeigt. Hier ist es unbedingt erforderlich, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen, um sich am Ende tatsächlich von einem so genannten Schlechtleister trennen zu können.
Auf der anderen Seite müssen auch Arbeitnehmer einiges beachten, wenn sie gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgehen wollen. In erster Linie drängt die Zeit, denn man kann sich gegen die Kündigung nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt wehren. Ebenso wie beim Arbeitgeber müssen auch auf Arbeitnehmerseite vorgeschriebene Formalien und Verfahrensabläufe eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem richtige Formulierungen oder die Anhörung des Betriebsrats.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt nicht nur wertvolle Hilfestellungen, sondern prüft auch, inwieweit eine Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist. Denn ohne tatsächliche Kündigungsgründe ist diese unwirksam. In der Praxis kommt das häufiger vor als der juristische Laie denken mag. Somit lohnt sich rechtlicher Beistand auch für den Arbeitnehmer.
Zeugnisse vone inem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen
Zu Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt es häufig auch, wenn es um die Erstellung eines Zeugnisses geht. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Zeugnis dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dient. Entsprechend qualifiziert muss es vom Arbeitgeber formuliert werden, so dass kein negatives oder falsches Bild entsteht. Schließlich ist das Zeugnis mitunter auch ein wichtiges Einstellungskriterium für den neuen Chef.
Ein Arbeitsrecht Anwalt, so wie unsere Kanzlei in München, hilft dabei, oft kompliziert formulierte Zeugnisse so zu erklären, dass sich auch für Nicht-Arbeitsrechtler oder Nicht-Personaler verständlich sind und zeigt auf, wo ehemalige Arbeitgeber zu Gunsten ihres ehemaligen Mitarbeiters im Zeugnis nachbessern müssen. Im Zweifel kann der prüfende Blick des Fachanwalts für beide Seiten bares Geld wert sein, in jedem Fall aber langwierige Streitereien vermeiden oder zumindest abkürzen.