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Ersteinschätzung bei Verstößen im Verkehrsrecht

Sie haben ein juristisches Anliegen im Bereich Verkehrsrecht? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie unverbindliche Ersteinschätzung ihres Problems aus Sicht eines Anwalts innerhalb EINES Werktags!

So gehen Sie vor:

  1. Kontaktformular rechts ausfüllen
  2. Auf „Jetzt unverbindlich anfordern!“ klicken
  3. Wir antworten innerhalb eines Werktags!

Oder rufen Sie uns direkt an:
089 – 30 90 47 28

(Mo.-So. 6-22 Uhr)


Ihr Spezialist für Verkehrsrecht in München

Wir stehen Ihnen bei all Ihren Anliegen im Bereich KFZ und Verkehrsrecht juristisch zur Seite.

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Ist Ihr Anliegen zu kompiziert um es in wenigen Worten zusammenzufassen? Kein Problem, kontaktieren Sie uns einfach direkt (Mo.-So. 6-22 Uhr):

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Bei komplexeren Fragen kontaktieren Sie uns am Besten gleich telefonisch, per Mail oder vereinbaren direkt einen persönlichen Termin. Schildern Sie uns möglichst genau Ihr Problem und wir versuchen es mit Ihnen gemeinsam zu lösen. Sichern Sie sich so schnell und einfach einen zuverlässigen Ansprechpartner für Ihre rechtlichen Fragen im Bereich von KFZ!

Verkehrsrechtsanwalt München
Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren

So gehen wir vor!

Nachdem Sie uns Ihr Anliegen per Kontaktformular mitgeteilt haben setzen wir uns innerhalb eines Werktags mit Ihnen in Verbindung.

Um Ihr Problem richtig einschätzen zu können, überprüfen wir zuerst den von Ihnen erhaltenen Brief oder Bußgeldbescheid auf Form-, Frist und inhaltliche Fehler. Bei vorhandenen Fehlern besteht eine Möglichkeit Ihn anzufechten.

Reagieren Sie nach Erhalt eines Bußgeldbescheids schnell und setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Nicht sicher? – Einfach anfragen!

Eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung von Fachanwalt für Verkehrsrecht erhalten Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsübertretung/Abstandsverstoß/Rotlichtverstoß
  • Ansprüche aus einem Verkehrsunfall
  • Trunkenheitsfahrt / Fahrerflucht / Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Rechte nach einem Autokauf
  • Anordnung einer MPU durch die Straßenverkehrsbehörde
  • Entziehung der Fahrerlaubnis/des Führerscheins

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.
Für eine erste Anfrage entstehen in keinem Fall Kosten!
Tel: 089 – 30 90 47 28