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Das Recht ist immer im Wandel – Fortbildungen des Fachanwalts als Qualitätsgarantie

Die deutsche Gesetzgebung ist ständigen Veränderungen unterworfen. Um Mandanten optimal betreuen zu können, ist es enorm wichtig die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung konsequent zu verfolgen und sich zu spezialisieren. Besonders Fachanwälte sind auf zahlreiche Lehrgänge und Fortbildungen angewiesen um Ihre Mandanten stets bestmöglich im jeweiligen Fachgebiet zu beraten, de facto sind sie sogar dazu verpflichtet!

Der Kanzleiinhaber Albert Cermak ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in München und kann hier als Beweis seiner Leistungen eine Fachanwaltsurkunde der Rechtsanwaltskammer vorweisen. Viele verschiedene Zertifikate der Rechtsanwaltskammer München und dem Forschungsinstitut für Rechtliches Informationsmanagment GmbH belegen sein breites Fachwissen in diesem Rechtsgebiet. Zu den von ihm absolvierten Fachanwaltsfortbildungen im Verkehrsrecht gehören unter anderem:

  • Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Zivilprozessrecht für den Fachanwalt im Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Sachverständigenbeweis im Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht für den Fachanwalt im Verkehrsrecht
  • Das Fahrverbot von der Mandatsannahme bis zur Rechtsbeschwerde
  • Neues zu den Klassikern des Autokaufs
  • RVG im Verkehrsrecht – Zivil und Strafsachen
  • Neue Entscheidungen zu Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
  • Crash- Test/Höchstgeschwindigkeitscrashversuch

Einmal mehr zeigt diese Liste, dass das Verkehrsrecht ein umfangreiches und komplexes Fachgebiet ist dessen Beherrschung auch einem versierten Juristen viel abverlangt. Durch die weitreichenden und intensiven Fortbildungen bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Albert Cermak einen juristischen Hintergrund mit dessen Hilfe Sie umfassend betreut werden. Sie können also davon ausgehen, dass Ihr Fall nicht nur mit dem bestmöglichen juristischen Fachwissen behandelt, sondern durch die reichhaltige praktische Erfahrung und einem „Ohr am Richter“ auch kompetent vertreten wird.