Zu körnig, zu unscharf oder zu hell – oft kann man sich selbst kaum auf einem Blitzer-Foto erkennen. Doch lohnt ein Einspruch? Seit Jahren kursieren immer wieder verschiedenste Gerichtsurteile zu Blitzer-Fotos minderer Qualität. Nun wurde durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein Machtwort gesprochen, dass viele Fahrzeughalter erfreuen dürfte.
Ist bei einem Verfahren die Frage nach Fahrzeugführer wegen schlechter Qualität des Blitzer-Fotos nicht eindeutig klärbar, bestehen hohe Chancen auf Freispruch oder aufgehobenes Urteil nach Rechtsbeschwerde. Um den Tatbestand mit Sicherheit aufzuklären, muss der Richter nämlich eine ausführliche und genaue Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erläutert weshalb er sich sicher ist, dass es sich trotz schlechter Bildqualität um den beschuldigten Fahrer handelt – genau das ist aber freilich oft gar nicht erst möglich.
Die Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg vom 02.02.2016 zeigt erneut, warum es ratsam ist bei schlechten Blitzer-Fotos juristisch vorzugehen. Das Amtsgericht hatte seinen Schuldspruch mit einem Lichtbild begründet, dessen Qualität mehr als nur zu Wünschen übrig ließ. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts reichte das grobkörnige und unscharfe Bild nicht aus, um den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren. Es berief sich bei seiner Entscheidung auf BGHSt 41, 376 in dem festgehalten ist, dass bei Zweifeln an der Eignung eines qualitativ schlechten Bildes zur Identifikation des Betroffenen durch den Tatrichter erörtert werden muss, warum die Identifizierung trotz des schlechten Bildbeweis zweifelsfrei und der Richter von der Identität des Fahrers überzeugt ist.
Das Amtsgericht hatte dies nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht zufriedenstellend genug ausgeführt und somit war das Urteil nichtig. Dieses ist das Letzte in einer Reihe von Urteilen an verschiedensten Gerichten Deutschlands, die für die vermeintlichen Fahrer positiv ausgingen. Gerade deshalb lohnt sich der Einspruch!