Hat sich ein Autofahrer unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt hängt seine Fahrerlaubnis am seidenen Faden. Es gilt nämlich sehr schnell als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs, wer an fremden Sachen einen sogenannten „bedeutender Schaden“ verursacht und den Ort des Geschehens verlässt ohne Unfallgegner oder Polizei zu informieren. Umstritten ist jedoch wie hoch der verursachte Schaden sein muss um als „bedeutender Schaden“ gewertet zu werden. Nun wurde durch das Landgericht Braunschweig entschieden, dass die bisherige Grenze auf Grund der Geldentwicklung veraltet ist.
Die bisherige Grenze für einen „bedeutenden Sachschaden“ wurde im Jahre 2002 von der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig auf 1300,00 € gesetzt. Beachtet man die Inflationsrate erscheint es nicht ersichtlich warum sich die Definition der Schadenhöhe für einen „bedeutenden Schaden“ sich seitdem nicht geändert hat. Nun können unvorsichtige Autofahrer aufatmen, denn das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass dieser Wert unzeitgemäß ist.
Der Beschuldigte verursachte einen Sachschaden von 1387,54 € und verließ dann ohne diesen Unfall zu melden den Tatort. Somit beantragte die Staatsanwaltschaft eine vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis, was sowohl das Amtsgericht als auch das Landesgericht Braunschweig ablehnten. Der von der Staatsanwalt genannte Betrag von 1300,00 € für einen „bedeutenden Sachschaden“ nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sei eine veraltete Rechtssprechung und ohne Berücksichtigung der Geldentwicklung verabschiedet worden. Der im Jahre 2002 festgelegte Wert entspreche beachte man den Verbraucherindex einer aktuellen Summe von 1568,45 €. Die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden ist somit nicht mehr unter 1500,00 € festzusetzen so die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 03.06.2016. Andere Gerichte müssen dem LG Braunschweig nicht zwingend folgen, jedoch geht der Trend eindeutig dazu, nicht starr auf der 1300€-Grenze zu beharren. Nicht nur aufgrund des Verbraucherindex, sondern auch aufgrund der stetig steigenden Kosten für einfache Kfz-Reparaturen, sind Staatsanwälte und Richter gehalten, ihr Ermessen lebensnah auszuschöpfen.