Wenn Sie in letzter Zeit geblitzt worden sind, sollten Sie überprüfen mit welchem Gerät Ihre Blitzer-Fotos geschossen worden sind. Das Amtsgericht Mannheim hat entschieden, dass alle Bilder, die durch das Lasergerät „Poliscan Speed“ entstanden, wegen überschrittenen Messfehlergrenzen unverwertbar sind. Es lohnt sich, nochmal kurz die Strafzettel durchzublättern, vielleicht haben Sie Glück!
In dem der Entscheidung vom 29.11.2016 zugrundeliegenden Fall sollte eine Autofahrerin im August 2015 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 80 Euro zahlen. Dagegen legte sie Einspruch ein und bekam Recht. Das Amtsgericht Mannheim entschied zu Gunsten der Autofahrerin, da die Geschwindigkeitsmessung durch das Lasergerät „Poliscan Speed“ wegen der überschrittenen Messfehlergrenze unverwertbar sei.
Die Bauartzulassung des Messgeräts hat in wesentlichen Teilen nicht der Norm entsprochen und zwar genau bei der Messwertermittlung. Durch die andere Messart muss nun bei jeder Messung geprüft werden, ob die zur genauen Messewertbestimmung genutzten Rohdaten die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten.
Die Chance, dass auch in Ihrem Fall die Blitzerfotos durch ein solches Gerät entstanden sind, ist gar nicht so gering. Die Firma Vitronic, Hersteller dieser Anlagen, ist eine der weltweit größten Produzenten für Lasertechnik mit einem jährlichen Umsatz von etwa 110 Millionen Euro. Die Lasergeräte der etwa 100.000 Euro teuren PoliScan-Familie werden neben der Geschwindigkeitsüberwachung auch zur Rotlichtüberwachung und zur automatischen Kennzeichenlesung verwendet. Hauptsächlich werden sie aber bei Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr eingesetzt. Sie begegnen uns als fester Blitzer, mobile Anlage auf einem Stativ oder aus dem Auto heraus.
Wenn Sie bemerken, dass Ihre Blitzerfotos auch durch ein „Poliscan Speed“ Lasergerät entstanden sind, empfiehlt es sich einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. So können Sie Ihren Blitzer anfechten und umgehen möglicherweise nicht nur Kosten, sondern sogar Punkte in Flensburg!