Das wird vielen Auto-Verkäufern nicht schmecken: Um Verbraucher beim Kauf eines Gebrauchtwagen zu schützen, hat der Bundesgerichtshof nun Ihre Rechte erweitert. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach Kauf einen Schaden entdecken, hat diese neue Rechtsprechung einen elementaren Vorteil! Dieser lässt sich in einem Satz zusammenfassen: „Die Beweislast liegt nun immer beim Verkäufer.“
Der BGH musste wegen der Entscheidung des EU-Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 (C-497/13, NJW 2015, 2237) seine Rechtsprechung ändern. Diese bezog sich auf einen Fall, in dem nach nur fünf Monaten Fahrt und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern die Automatikschaltung eines Fahrzeugs nicht mehr richtig funktionierte und der Käufer deshalb sein Geld zurückforderte. Durch ein Gutachten wurde anschließend festgestellt, dass der Schaden sowohl durch einen Vorschaden als auch durch falsches Bedienen des Fahrzeugs entstanden sein könnte. Da die Ursache des Mangels strittig war, entschied das Gericht nunmehr zu Gunsten des Käufers. In der neuen Rechtsprechung des BGH heißt es nämlich, der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Kauf vorlag, sondern vom Käufer verursacht wurde. Kann er das nicht, wird zugunsten des Käufers entschieden. Das gilt für alle innerhalb von sechs Monaten nach Kauf entdeckten Mängel und Schäden.
Für Käufer ist dies eine sehr positive Entwicklung, die Sie nicht nur schützt, sondern dem Verkäufer einen weiteren Grund gibt das Fahrzeug vor dem Verkauf noch einmal genau zu Rügen und Mängel zu beseitigen. Auch der Auto-Club Europa begrüßet diese Entscheidung und teilte mit: „Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen“.
Vielleicht erleichtert das auch Ihnen beim nächsten Autokauf die Entscheidung: Entdecken Sie innerhalb von sechs Monaten nicht von Ihnen verursachte Schäden am Fahrzeug, muss der Verkäufer die Reparaturkosten zahlen – falls er das nicht tut, raten wir dazu, am besten direkt einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten um im weiteren Verfahren keine groben Fehler zu begehen und Ihre Ansprüche vollumfänglich abzusichern!