Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht

Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Vertragsrecht

Verträge jeglicher Art begleiten uns durchs Leben. So haben beispielsweies Unternehmer ständig mit Verträgen zu tun. Dabei sollten sich Firmenchefs die Frage stellen, ob sie ihre eigene Grundlage richtig geregelt haben. Zum Beispiel, ob die nach Haftung und Besteuerung richtige Rechtsform für das Unternehmen gewählt ist. Dazu gehört es auch, die eigene Firma vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen für Fehler, die beispielsweise von Subunternehmern verursacht worden sind. Bei Geschäften ins Ausland spielen die besonderen Anforderungen an die Sicherheit von Zahlungen eine wesentliche Rolle, ebenso wie die daraus resultierenden steuerlichen Verpflichtungen. Bei der Übernahme von anderen Firmen oder Firmenteilen ist eine genaue Abwägung der eigenen Vorteile und der Pflichten die man übernimmt zu beachten und auch der Kaufpreis eine zu berücksichtigende Größe. Ein Anwalt kann hier vorausschauend und lösungsorientiert beraten, da er die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen genau kennt.

Privatpersonen widerum sollten nicht nur Grundstücks-, Darlehens– oder Bauverträge genau prüfen oder prüfen lassen, sondern auch bei einem Mietvertrag oder Leasingvertrag einen Anwalt für Vertragsrecht in München die Vereinbarungen überprüfen lassen. Auch Schenkungen ziehen eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. Der Vertragsrechtanwalt prüft zudem, wann ein Vertrag rechtswirksam ist und unter welchen Bedingungen er gekündigt oder rückabgewickelt werden kann und welche Ansprüche aus ihm erwachsen können.

Ihr eigenes Vertragsrecht in der Interaktion mit Kunden regeln Unternehmen in der Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind oftmals die Grundlage für das Zustandekommen und die Abwicklung der Verträge einer Firma und regeln auch Fragen der Haftung und Gewährleistung.


Gerichte überprüfen Vertragsklauseln genau

Doch in einem Vertrag einfach nur auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen, ist im Regelfall nicht ausreichend. Problematisch wird es, wenn die AGBs eines Unternehmens rechtlich unwirksam sind, was zumindest teilweise häufig der Fall ist. Ein häufiger Fehler ist es, dass die AGBs zu einseitig zu Gunsten des Unternehmers formuliert sind und Kunden benachteiligen. Vor allem gegenüber dem Endverbraucher dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu weit von den gesetzlichen Grundwertungen abweichen. Schadensersatzansprüche und das Recht, Mängel beseitigen zu lassen, müssen dem Verbraucher unbenommen bleiben. Der Anwalt erkennt Stolpersteine und problematische Konstellationen in den AGBs und weiß, wie sie zu umschiffen sind.

Dazu bedarf es eines umfassenden Wissens über die aktuelle Rechtsprechung. Denn die Gerichte überprüfen Klauseln in derlei Vertragswerken genau und stellen auch immer wieder neue Maßstäbe auf. Der Anwalt misst die bestehenden AGBs eines Unternehmens an genau diesen Maßstäben der Rechtsprechung und unterbreitet geeignete Vorschläge, diese Vorgaben rechtswirksam zu erfüllen.

Juristisches Wissen bei Auslandsgeschäften

Wichtig sind jedoch auch Verträge, die das Innenverhältnis eines Unternehmens betreffen. Gesellschafterverträge regeln zum Beispiel, wer welche Befugnisse in der Geschäftsleitung hat und bestimmen, ob und gegebenenfalls wie Nachfolger zugelassen werden.

Wer Geschäfte im Ausland tätigt, muss neben den deutschen Gesetzen auch die Vorschriften des jeweiligen Landes kennen, mit dem das Geschäft abgewickelt wird. Zu den allgemeinen Vertragsinhalten kommen dann noch formelle Fragen im internationalen Vertragsrecht hinzu. Für juristische Laien ist es schwer, hier den Überblick zu behalten. Rechtlicher Beistand in Form eines Vertragsrechtanwalts zahlt sich insofern aus, als dass sich Unternehmer auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Vertragswerke dem juristischen Experten überlassen können.

Privatleute als Mieter oder Vermieter

Auf privater Seite sind viele Menschen per Mietvertrag vom Mietrecht betroffen – als Mieter oder als Vermieter. Im Mietvertrag sind zwar die wechselseitigen Rechte und Pflichten vereinbart, zu beachten gilt es jedoch, dass Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen nur sehr eingeschränkt zulässig und damit auch rechtswirksam sind. So kann es durchaus auch vorkommen, dass häufig gebräuchliche Formulierungen von der Rechtsprechung als unwirksam eingestuft werden. Ein Beispiel dafür ist, wenn Vermieter versuchen, Schönheitsreparaturen komplett auf den Mieter abzuwälzen. Ein Anwalt für Vertragsrecht und Mietrecht ist gerade in München bei Vertragsverhandlungen kompetenter Partner und mehr als nur ein Berater: Er kann individuelle Vertragswerke erstellen und ist auf Grund seines Fachwissens in der Lage, auch auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung einzugehen. Bei Meinungsverschiedenheiten prüft der Mietrechtanwalt, was wirklich von wem geschuldet wird.